Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 1. Januar 2012

1. Gültigkeit
Diese AGB gelten unbeschränkt für alle Kauf- und Werkverträge, die swissQprint als Lieferantin eingeht. swissQprint anerkennt keine AGB des Bestellers oder eines Dritten und lehnt diese hiermit ab. Aufhebung, Ergänzung oder Änderung der AGB von swissQprint bedürfen der Schriftform. Sollten Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.

2. Zustandekommen und Inhalt des Vertrags
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung von swissQprint unterschriftlich bestätigt wurde. Verlangt

swissQprint eine Gegenzeichnung durch den Besteller, so kommt der Vertrag erst mit dieser zustande. Der Vertragsinhalt bestimmt sich aufgrund der Auftragsbestätigung von swissQprint.

3. Preise
Alle Preise von swissQprint verstehen sich rein netto ab Werk. So gehen z.B. Verpackung, Fracht, Versicherung, Aus- und Einfuhrkosten, Steuern, Gebühren, Zölle und Beurkundungen zu Lasten des Bestellers. swissQprint kann seine Preise jederzeit ändern; dies auch nach Offertstellung.

4. Zahlungen
Der Besteller hat seine Zahlungen in Schweizer Franken zu erfüllen, sofern im Vertrag keine andere Währung vereinbart wurde. Es gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Zahlungsfristen.

5. Verzugszins
Der Besteller schuldet auf allen Verpflichtungen, mit denen er gegenüber swissQprint in Verzug ist, einen Verzugszins von 10% p.a.

6. Verrechnungsverbot
Der Besteller darf Forderungen von swissQprint nicht mit Gegenforderungen gegen swissQprint verrechnen. 

7. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrags. Sie wird unterbrochen und beginnt neu zu laufen bei Eintritt eines von swissQprint nicht kontrollierbaren Hindernisses, bei Verzug des Bestellers oder bei Änderungswünschen durch den Besteller. Jegliche Haftung von swissQprint wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt
Jede Lieferung bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von swissQprint. Solange bleibt dem Besteller die Verpfändung oder anderweitige Belastung der gelieferten Ware verboten.

9. Versicherung, Nutzen und Gefahr
Der Übergang von Versicherung und Nutzen und Gefahr werden durch Incoterms geregelt.

10. Versand
swissQprint bestimmt die Art des Versands nach eigenem Gutdünken. Der Besteller hat Reklamationen wegen Transportschäden, Verspätung oder Verlust innert 8 Tagen nach Eingang der Sendung bzw. innert 8 Tagen nach Ablauf des zu erwartenden Empfangstermins schriftlich an swissQprint zu richten. Transportschäden sind zudem bei Wareneingang schriftlich dem Transporteur zu melden und auf dem Lieferschein zu vermerken. Missachtet der Besteller diese Obliegenheiten, so verliert er alle Ansprüche aus dem Schadenereignis.

11. Gewährleistung
Jede Rechts- und Sachgewährleistung ist im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen. Ziffer 12 bleibt vorbehalten.

12. Garantie
SwissQprint gewährt Garantie auf den gelieferten Produkten, gemäss den unten erwähnten Garantiebestimmungen. Die Garantiefrist beginnt bei Druckern ab dem Tag der Inbetriebnahme beim Kunden. Verzögert sich diese ohne Verschulden von swissQprint, so beginnt die Garantie spätestens einen Monat nach Auslieferung. Bei allen anderen Produkten beginnt die Garantie ab Rechnungsdatum.

Die Garantie bezieht sich ausschliesslich auf Fabrikations- und Materialfehler. Sie beinhaltet die kostenlose Reparatur oder den Ersatz defekter Teile. Mehrkosten für Express- und Kuriersendungen gehen zu Lasten des Bestellers. Reparaturen von Schäden durch nicht autorisierten Drittprodukte sind von der Garantie ausgeschlossen. Von der Garantie ausgeschlossen sind namentlich Fehler, die auf äussere Einflüsse oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind. Müssen Garantieleistungen beim Endkunden erbracht werden, so trägt der Besteller die Kosten für Reisezeit, Arbeitszeit, Transport und Unterkunft des Servicepersonals. Die Geräte dürfen nur von Fachpersonen, die von swissQprint ausgebildet oder autorisiert wurden, installiert, repariert und gewartet werden. Wird diese Vorgabe missachtet, erlischt die Garantie vorbehaltlos.

13. Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht; dies unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).

14. Gerichtsstand
Widnau (SG), Schweiz.

Garantiebestimmungen

Allgemein

Die Garantie wird nur gewährleistet, wenn die Reparturen von swissQprint geschulten und autorisierten Technikern ausgeführt wird. Ist dies nicht der Fall, verfällt die Garantie vorbehaltlos. Die Ausführung von Garantieleistungen (inkl. Austausch von Teilen) während der Garantiezeit bewirkt weder eine Verlängerung noch ein Neubeginn der ursprünglich gewährten Garantiezeit. Im Falle eines Garantieaustausches hat der Kunde Anrecht auf ein gleichwertiges Austauschteil. Dies sind werksrevidierte Teile, es besteht kein Anrecht auf ein Neuteil. Der Garantieanspruch auf die Maschine verfällt, wenn das Garantiezertifikat später als zwei Monate nach der Installation des Printers retourniert wird.

Garantieübersicht

Verkaufsartikel
12 Monate

Ersatzteile
12 Monate

Austauschteile
6 Monate
Austauschteile sind werksrevidierte und getestete Bauteile. Die Artikel sind in der Ersatzteilliste mit einem „e“ am Ende der Artikelnummer gekennzeichnet. Beispiel: 610534e

Ausnahmen

Druckköpfe
12 Monate oder 2000 Stunden (zuerst eintreffendes), ausgeschlossen von der Garantie sind:
– Mechanische Beschädigung des Druckkopfes
– Verstopfte Düsen durch ausgehärtete Tinte
– Schräge Tropfenpositionierung infolge ausgehärteter Tinten an den Düsen
– Einsatz einer nicht swissQprint zertifizierter Tinte oder Reinigungsflüssigkeit
– Einsatz von abgelaufener Tinte
– Beschädigung des Druckkopfes durch Streulicht

UV-Lampe
500 Stunden Brenndauer inklusive Starts