Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 3. April 2008

1. Gültigkeit
Diese AGB gelten unbeschränkt für alle Kauf- und Werkverträge, die swissQprint als Lieferantin eingeht. SwissQprint anerkennt keine AGB des Bestellers oder eines Dritten und lehnt diese hiermit ab. Aufhebung, Ergänzung oder Änderung der AGB von swissQprint bedürfen der Schriftform. Sollten Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.

2. Zustandekommen und Inhalt des Vertrags
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung von swissQprint unterschriftlich bestätigt wurde. Verlangt swissQprint eine Gegenzeichnung durch den Besteller, so kommt der Vertrag erst mit dieser zustande. Der Vertragsinhalt bestimmt sich aufgrund der Auftragsbestätigung von swissQprint.

3. Preise
Alle Preise von swissQprint verstehen sich rein netto ab Werk. So gehen z.B. Verpackung, Fracht, Versicherung, Aus- und Einfuhrkosten, Steuern, Gebühren, Zölle und Beurkundungen zu Lasten des Bestellers. SwissQprint kann seine Preise jederzeit ändern mit einer Vorankündigung von 3 Monaten.

4. Zahlungen
Der Besteller hat seine Zahlungen in Schweizer Franken zu erfüllen, sofern im Vertrag keine andere Währung vereinbart wurde. Es gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Zahlungsfristen.

5. Verzugszins
Der Besteller schuldet auf allen Verpflichtungen, mit denen er gegenüber swissQprint in Verzug ist, einen Verzugszins von 10% p.a.

6. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrags. Sie wird unterbrochen und beginnt neu zu laufen bei Eintritt eines von swissQprint nicht kontrollierbaren Hindernisses, bei Verzug des Bestellers oder bei Änderungswünschen durch den Besteller. Jegliche Haftung von swissQprint wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt
Jede Lieferung bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von swissQprint. Solange bleibt dem Besteller die Verpfändung oder anderweitige Belastung der gelieferten Ware verboten.

8. Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen auf den Besteller über, sobald die Ware zum Versand bereit ist.

9. Versand
SwissQprint bestimmt die Art des Versands nach eigenem Gutdünken. Der Besteller hat Reklamationen wegen Transportschäden, Verspätung oder Verlust innert 8 Tagen nach Eingang der Sendung bzw. innert 8 Tagen nach Ablauf des zu erwartenden Empfangstermins schriftlich an swissQprint zu richten. Transportschäden sind zudem bei Wareneingang schriftlich
dem Transporteur zu melden und auf dem Lieferschein zu vermerken. Missachtet der Besteller diese Obliegenheiten, so verliert er
alle Ansprüche aus dem Schadenereignis.

10. Versicherung
Der Besteller ist verantwortlich, dass alle bestellten Waren für den Transport richtig versichert sind.

11. Gewährleistung
Jede Rechts- und Sachgewährleistung ist im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen. Ziffer 12 bleibt vorbehalten.

12. Garantie
SwissQprint gewährt Garantie auf den gelieferten Produkten, sofern und soweit dies in der Auftragsbestätigung für eine bestimmte Frist zugesichert wird. Die Garantiefrist beginnt in diesem Fall ab dem Tag der Inbetriebnahme beim Kunden. Verzögert sich diese ohne Verschulden von swissQprint, so endet die Garantie spätestens nach der um einen Monat verlängerten Garantiedauer, wobei diese mit der Auslieferung durch swissQprint zu laufen beginnt. Die Garantie bezieht sich ausschliesslich auf Fabrikations- und Materialfehler. Sie beinhaltet die kostenlose Reparatur oder den Ersatz defekter Teile. Mehrkosten für Express- und Kuriersendungen gehen zu Lasten des Bestellers. Von der Garantie ausgeschlossen sind namentlich Fehler, die auf äussere Einflüsse oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind. Müssen Garantieleistungen beim Endkunden erbracht werden, so trägt der Besteller die Kosten für Reisezeit, Transport und Unterkunft des Servicepersonals. Die Geräte dürfen nur von Fachpersonen, die von swissQprint ausgebildet oder autorisiert wurden, installiert, repariert und betriebsbereit
gemacht werden. Wird diese Vorgabe missachtet, erlischt die Garantie vorbehaltlos.

13. Betriebsanleitungen
Der Besteller muss sicherstellen, dass alle swissQprint Produkte mit den aktuellsten Dokumentationen zum Endverbraucher geliefert wurden und ist verantwortlich ihn davon bewusst zu machen.

14. Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht; dies unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).

15. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Widnau (SG), Schweiz.