Allgemeine Geschäftsbedingungen
gültig ab 1. Januar 2012
1. Gültigkeit
Diese AGB gelten unbeschränkt für alle Kauf-
und Werkverträge, die swissQprint als Lieferantin eingeht. swissQprint
anerkennt keine AGB des Bestellers oder eines Dritten und lehnt diese
hiermit ab. Aufhebung, Ergänzung oder Änderung der AGB von swissQprint
bedürfen der Schriftform. Sollten Bestimmungen dieser AGB ungültig sein,
so bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.
2. Zustandekommen und Inhalt des Vertrags
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung von swissQprint unterschriftlich bestätigt wurde. Verlangt
swissQprint eine Gegenzeichnung durch den Besteller, so kommt der Vertrag erst mit dieser zustande. Der Vertragsinhalt bestimmt sich aufgrund der Auftragsbestätigung von swissQprint.
3. Preise
Alle Preise von swissQprint verstehen sich rein
netto ab Werk. So gehen z.B. Verpackung, Fracht, Versicherung, Aus- und
Einfuhrkosten, Steuern, Gebühren, Zölle und Beurkundungen zu Lasten des
Bestellers. swissQprint kann seine Preise jederzeit ändern; dies auch
nach Offertstellung.
4. Zahlungen
Der Besteller hat seine Zahlungen in Schweizer
Franken zu erfüllen, sofern im Vertrag keine andere Währung vereinbart
wurde. Es gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten
Zahlungsfristen.
5. Verzugszins
Der Besteller schuldet auf allen
Verpflichtungen, mit denen er gegenüber swissQprint in Verzug ist, einen
Verzugszins von 10% p.a.
6. Verrechnungsverbot
Der Besteller darf Forderungen von swissQprint nicht mit Gegenforderungen gegen swissQprint verrechnen.
7. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen
des Vertrags. Sie wird unterbrochen und beginnt neu zu laufen bei
Eintritt eines von swissQprint nicht kontrollierbaren Hindernisses, bei
Verzug des Bestellers oder bei Änderungswünschen durch den Besteller.
Jegliche Haftung von swissQprint wegen verspäteter Lieferung ist
ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
Jede Lieferung bleibt bis zu ihrer
vollständigen Bezahlung Eigentum von swissQprint. Solange bleibt dem
Besteller die Verpfändung oder anderweitige Belastung der gelieferten
Ware verboten.
9. Versicherung, Nutzen und Gefahr
Der Übergang von Versicherung und Nutzen und Gefahr werden durch Incoterms geregelt.
10. Versand
swissQprint bestimmt die Art des Versands nach
eigenem Gutdünken. Der Besteller hat Reklamationen
wegen Transportschäden, Verspätung oder Verlust innert 8 Tagen nach
Eingang der Sendung bzw. innert 8 Tagen nach Ablauf des zu erwartenden
Empfangstermins schriftlich an swissQprint zu richten. Transportschäden
sind zudem bei Wareneingang schriftlich dem Transporteur zu melden und
auf dem Lieferschein zu vermerken. Missachtet der Besteller diese
Obliegenheiten, so verliert er alle Ansprüche aus dem Schadenereignis.
11. Gewährleistung
Jede Rechts- und Sachgewährleistung ist im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen. Ziffer 12 bleibt vorbehalten.
12. Garantie
SwissQprint gewährt Garantie auf den
gelieferten Produkten, gemäss den unten erwähnten Garantiebestimmungen.
Die Garantiefrist beginnt bei Druckern ab dem Tag der Inbetriebnahme
beim Kunden. Verzögert sich diese ohne Verschulden von swissQprint, so
beginnt die Garantie spätestens einen Monat nach Auslieferung. Bei allen
anderen Produkten beginnt die Garantie ab Rechnungsdatum.
Die
Garantie bezieht sich ausschliesslich auf Fabrikations- und
Materialfehler. Sie beinhaltet die kostenlose Reparatur oder den Ersatz
defekter Teile. Mehrkosten für Express- und Kuriersendungen gehen zu
Lasten des Bestellers. Reparaturen von Schäden durch nicht autorisierten
Drittprodukte sind von der Garantie ausgeschlossen. Von der Garantie
ausgeschlossen sind namentlich Fehler, die auf äussere Einflüsse oder
Eingriffe Dritter zurückzuführen sind. Müssen Garantieleistungen beim
Endkunden erbracht werden, so trägt der Besteller die Kosten für
Reisezeit, Arbeitszeit, Transport und Unterkunft des Servicepersonals.
Die Geräte dürfen nur von Fachpersonen, die von swissQprint ausgebildet
oder autorisiert wurden, installiert, repariert und gewartet werden.
Wird diese Vorgabe missachtet, erlischt die Garantie vorbehaltlos.
13. Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht; dies unter
Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über
Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).
14. Gerichtsstand
Widnau (SG), Schweiz.
Garantiebestimmungen
Allgemein
Die
Garantie wird nur gewährleistet, wenn die Reparturen von swissQprint
geschulten und autorisierten Technikern ausgeführt wird. Ist dies nicht
der Fall, verfällt die Garantie vorbehaltlos. Die Ausführung von
Garantieleistungen (inkl. Austausch von Teilen) während der Garantiezeit
bewirkt weder eine Verlängerung noch ein Neubeginn der ursprünglich
gewährten Garantiezeit. Im Falle eines Garantieaustausches hat der Kunde
Anrecht auf ein gleichwertiges Austauschteil. Dies sind werksrevidierte
Teile, es besteht kein Anrecht auf ein Neuteil. Der Garantieanspruch
auf die Maschine verfällt, wenn das Garantiezertifikat später als zwei
Monate nach der Installation des Printers retourniert wird.
Garantieübersicht
Verkaufsartikel
12 Monate
Ersatzteile
12 Monate
Austauschteile
6 Monate
Austauschteile
sind werksrevidierte und getestete Bauteile. Die Artikel sind in der
Ersatzteilliste mit einem „e“ am Ende der Artikelnummer gekennzeichnet.
Beispiel: 610534e
Ausnahmen
Druckköpfe
12 Monate oder 2000 Stunden (zuerst eintreffendes), ausgeschlossen von der Garantie sind:
– Mechanische Beschädigung des Druckkopfes
– Verstopfte Düsen durch ausgehärtete Tinte
– Schräge Tropfenpositionierung infolge ausgehärteter Tinten an den Düsen
– Einsatz einer nicht swissQprint zertifizierter Tinte oder Reinigungsflüssigkeit
– Einsatz von abgelaufener Tinte
– Beschädigung des Druckkopfes durch Streulicht
UV-Lampe
500 Stunden Brenndauer inklusive Starts